Die assistierte Ausbildung kann gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nicht ausreichend sind, um eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Förderung besteht einerseits aus der individuellen und kontinuierlichen Unterstützung des/der jungen Menschen vor und während der Ausbildung. Die Hilfsangebote dienen dazu Bildungsdefizite abzubauen, den Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen, das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren sowie einen erfolgreichen Berufsabschluss und Übergang in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Andererseits kann der ausbildende Betrieb Unterstützung bei der Anbahnung und anschließend bei der Durchführung der Ausbildung erhalten. Hierzu gehört die Unterstützung im organisatorischen und administrativen Bereich, aber auch regelmäßige Gespräche mit allen an der Ausbildung Beteiligten, um das Berufsausbildungsverhältnis zu stabilisieren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
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