Berufsausbildung
Das Berufsbildungswerk bietet für die Zielgruppe der lernbehinderten und psychisch beeinträchtigten oder behinderten jungen Menschen einen breiten Fächer von geeigneten Berufsausbildungen an.
Bei vielen Berufen besteht die Möglichkeit neben der Ausbildung nach § 25 HWO entsprechende „Werkerausbildungen“ (§66ff BbiG/42m HWO) zu absolvieren. Die praktische Ausbildung wird in den Werkstätten durch Unterweisungs- und Übungseinheiten und anhand von geeigneten Produktionsaufträgen durchgeführt. Betriebspraktika und berufsspezifisch sinnvolle Zusatzangebote ergänzen das Ausbildungsgeschehen. Handlungsorientierte Unterweisung, projektorientierte Zusammenarbeit mit der Berufsschule und eine enge Verknüpfung von Ausbildungs-, Schul- und Sozialpädagogik sind kennzeichnend für die Ausbildungsmethodik. Durch ihre Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen der Kammern richten die Mitarbeiter ihr Handeln gezielt auf die Umsetzung der Anforderungen unter Kenntnis der behinderungsbedingten Einschränkungen der Auszubildenden aus. Geeignete Prüfungsbedingungen zum Ausgleich dieser Einschränkungen werden dementsprechend beantragt und durchgeführt. Alle Ausbildungsgänge werden den Teilnehmern auch in Form einer verzahnten Ausbildung von Betrieben mit dem Berufsbildungswerk durchgeführt.