Fachpraktiker/in Küche (Beikoch), (§66 BBiG/§42m HWO)


Die Ausbildung im Überblick

Beikoch/Beiköchin ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die 3-jährige Ausbildung wird im Gastgewerbe oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Ihre Inhalte orientieren sich am Ausbildungsberuf des Koches.
Die Ausbildungsordnung „Fachpraktiker Küche“ wurde von der IHK München erlassen, die Prüfungen werden dort abgenommen. Diese Ausbildung kann mit einem weiteren Jahr zum Abschluß „Koch“ fortgesetzt werden.

Hinweis:

Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an.
Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.

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Ansprechpartner / Kontakt

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Einrichtungsleitung & Ausbildungsleitung

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PVT Leitung & Absolventenmanagement

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